De minimis-Regelung?

Heute möchte ich mich mit einem Begriff befassen, der, wenn Sie sich für Fördermittel interessieren, sicher schon über den Weg gelaufen ist, der De minimis-Regelung.

Kaum Fördermittel ohne den Hinweis auf die De minimis-Regelung. Was erst einmal kompliziert klingt, ist eigentlich eine Vereinfachung des Beantragungsprozesses von Förderungen.

Was ist eigentlich die De minimis Regelung?

Bestimmt haben viele diesen Begriff schon einmal gehört, können ihn aber nicht einordnen.

Der Begriff ist eng verknüpft mit dem Begriff Subventionen oder auch Beihilfen von der EU. Subventionen dürfen laut EG-Vertrag keinen wettberwerbsverzerrenden Effekt haben. Darum werden Beihilfen bei der EU gemeldet.

Die Bagatellgrenze sorgt für Vereinfachung

Es gibt aber eine Bagatellgrenze, unterhalb derer Beihilfen nicht gemeldet werden müssen, weil ihnen keine Wettbewerbsverzerrung unterstellt wird. Dieses ist in der De-minimis-Verordnung festgelegt. Gegenwärtig sind dies Förderungen, die einen Subventionswert von 200 000 € innerhalb von 2 Jahren nicht überschreiten. Der Subventionswert ist niedriger als die ausgereichte Fördersumme! Er besteht in der Summe des Zinsvorteils, den ein öffentliches Darlehen gegenüber dem Marktzins hat. Kreditnehmer müssen eine De-minimis-Erklärung unterzeichnen, dass Sie ihre Höchstgrenze in den letzten 2 Jahren nicht erreicht haben. Mit der Bewilligung eines Förder-Kredites erhält der Darlehensnehmer eine Mitteilung über den Subventionswert seines Darlehens.

Sind die 2 Jahre um, können weitere Förderungen beantragt werden, sofern tatsächlich der Subventionswert von 200 000 € erreicht wurde. Das ist in den allermeisten Fällen jedoch nicht der Fall.

Die De minimis-Erklärung bei einem Fördermittel-Antrag

Wenn Sie einen Fördermittel-Antrag stellen, werden Sie aufgefordert, eine so genannte De minimis-Erklärung abzugeben. Dies ist nichts anderes als die Auflistung eventuell schon früher erhaltender Förderungen und der jeweilige Subventionswert, dieser wird Ihnen bei Bewilligung der Förderung mitgeteilt. Die Benachrichtigung hierüber muss sorgfältig verwahrt werden!

Sollten Sie sich die Regelungen im Detail angucken wollen, können Sie dies hier tun, die KfW hat ein sehr ausführliches Merkblatt zu Beihilfen zusammengestellt.

https://www.kfw.de/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000000065-Allgemeines-Merkblatt-zu-Beihilfen.pdf

Scheuen Sie also nicht vor dem ungewöhnlichen Begriff zurück, der bürokratische Aufwand dieser De minimis-Erklärung ist denkbar gering.

Wenn Ihnen für Ihr Projekt Fördermittel voraussichtlich zustehen, zögern Sie nicht, diese zu beantragen! Ich helfe Ihnen gerne dabei!

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