Viele Wege führen nach Rom

Macht man sich den Spaß, mal alle Förderprogramme, die deutsche Start Ups nutzen können, abzufragen, kommt man auf weit über 200. Die kann und will ich Ihnen natürlich nicht alle erläutern.Man sieht aber: Viele Wege führen nach Rom. Lassen Sie uns gemeinsam den passenden für Ihr Start up finden!

Viele Wege führen nach Rom

Beschränken wir uns zunächst auf die Systematik.

Es gibt Bundesprogramme, etwa von der KfW (so um die 25), Landesprogramme (über alle Bundesländer betrachtet knapp 200) und einige wenige europäische Programme, die aber meist nicht direkt abgerufen werden, sondern in Bundes- bzw. Länderprogrammen umgesetzt werden. Eine Ausnahme bildet das Programm „Erasmus für Jungunternehmer“ in dem ein Auslandsaufenthalt zum Kennenlernen von KMUs in anderen EU-Mitgliedsländern für Existenzgründer bezuschusst wird.

Orientierung an Bundesprogrammen

Die Landesprogramme, also die Gründungsprogramme in den einzelnen 16 Bundesländern, fußen in der Regel auf den Programmen der KfW, mit Mitteln aus den Ländern-Haushalten werden diese aber zusätzlich zinsgünstiger gemacht, oft so um etwa 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem KfW-Zinssatz.

Vergegenwärtigen wir uns daher, welches die grundlegenden Programme der KfW für Start ups sind:

ERP-Gründerkredit Startgeld

Dieses Programm zielt auf kleinen Kapitalbedarf unter 100 000 €, davon maximal 30 000 € für Betriebsmittel.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz in Deutschland gründen, sowie Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,  die weniger als fünf Jahre tätig sind.

 

ERP-Gründerkredit universell

Die Gruppe der Antragsberechtigten entspricht der für das Startgeld, in diesem Programm sind aber Kredite bis 25 Mio. € möglich, sofern die Rahmenbedingungen stimmen.

 

ERP-Kapital für Gründung

Dieses Programm stellt eine Besonderheit dar, denn es handelt sich um ein so genanntes Nachrangdarlehen, was bedeutet, dass die Tilgung erst nach 7 Jahren einsetzt , bei einer festgelegten Laufzeit von 15 Jahren. Der Höchstbetrag liegt bei 500 000 €, mindestens 15 % Eigenkapital (in den alten Bundesländern) respektive 10% (in den neuen Bundesländern und in Berlin) sind Voraussetzung für eine Förderung.

Diese Förderung bietet die Möglichkeit, das Eigenkapital bis zu einer Quote von 45% bzw. 50% zu erhöhen, da die Mittel quasi Eigenkapitalfunktion haben. Es handelt sich um eine mezzanine Form der Finanzierung

Alle 3 Programme verbinden die bekannten Vorteile staatlicher Fördermittel:

  • günstige Zinsen mit langen Laufzeiten
  • Zinsbindung über definierte Zeiträume, maximal 10 Jahre
  • tilgungsfreie Anlaufjahre in denen nur Zinsen für den Kredit anfallen
Beteiligungen

Außerdem gibt es noch verschieden Beteiligungsprogramme, beispielhaft nenne ich hier einmal das Programm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“, das gleichzeitig auch ein Zuschussprogramm ist.

Darüber hinaus besteht natürlich die Möglichkeit einer staatlichen Bürgschaft, diese Bürgschaften werden aber über die Länder gegeben, womit wir bei den Länderprogrammen wären.

Einige Bundesländer sind dazu übergegangen, eine Bürgschaft bereits in das Programm zu integrieren, was ich für außerordentlich sinnvoll halte. Ansonsten ähneln sich die Länderprogramme, und sind, wie oben beschrieben, eine landestypische Abwandlung der KfW-Förderungen mit einem kleine Sahnehäubchen, der zusätzlichen Zinsverbilligung.

Zuschüsse der Agentur für Arbeit

Nicht unerwähnt lassen möchte ich auch noch die Zuschüsse der Agentur für Arbeit, wie das Einstiegsgeld und den Gründungszuschuss.

Ich konnte hier wiederum nur anreißen, welche vielfältigen Möglichkeiten bestehen, eine Existenzgründung zu finanzieren. Wie gesagt, viele Wege führen nach Rom!

Wenn Sie Fragen zu Finanzierungen in genau Ihrem Bundesland haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, wir klären zusammen, wie wir Ihr Vorhaben in die Tat umsetzen können.

Damit aus Visionen Realität werden kann!

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