Sie haben eine tolle Idee, etwas vor, vielleicht sogar schon mal mit der Bank gesprochen, und wollen jetzt endlich loslegen? Sie wollen Aufträge erteilen, damit das Projekt an den Start geht? Obacht, hier warten Fallstricke auf Sie, besonders, wenn Sie für Ihr Vorhaben öffentliche Fördermittel haben möchten! Es droht ein Projektstart praecox! Und der kann böse Folgen haben.
Was meine ich mit Projektstart praecox?
Ein zu früher Projektstart liegt dann vor, wenn ein Fördermittel-Antrag noch nicht positiv beschieden ist, also die Bewilligung eines Zuschusses oder eines Kredites noch nicht erfolgt ist.
Sofortiger Verlust der Förderfähigkeit
Fast alle Richtlinien für Förderprogramme schreiben vor, dass die Bewilligung VOR dem Projektstart erfolgen muss. Sie dürfen keine Aufträge erteilen, nicht kaufen, keine Investitionen tätigen. Denn was einmal beauftragt wurde verliert mit sofortiger Wirkung die Förderfähigkeit! Da gibt es kein Pardon, passiert ist passiert! Ausnahmen werden nicht gemacht. Nicht nur im Sport führt ein Frühstart zur Disqualifikation, auch bei Fördermitteln gilt dieses Prinzip.
Dieser Fehler soll Ihnen nicht unterlaufen, denn das wäre doch wirklich zu ärgerlich, wenn Ihnen viele Fördergelder durch die Lappen gingen, nur weil Sie nicht abwarten können…
Sie haben es ganz furchbar eilig?
Unter Umständen gibt es dennoch eine Lösung: Wenn Sie nachweisen können, dass Sie ein zielführendes Gespräch mit dem Fördermittelgeber oder der Bank geführt haben, vielleicht schon einen Antrag gestellt haben, und die Bank Ihnen versichert hat, dass sie eine nahezu hunderprozentige Aussicht auf Bewilligung prognostiziert, dann können Sie unter Umständen einen Antrag auf so genannten „Vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ stellen. Wenn Ihnen der vorzeitige Maßnahmenbeginn schriftlich genehmigt und bestätigt wurde, dürfen Sie mit Ihren Aktivitäten loslegen. Nur wenn Sie diese Bewilligung in der Tasche haben, ist der Beginn einer Maßnahme wie es so etwas unschön heißt „förderunschädlich“. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, lassen Sie sich eine schriftliche Bescheinigung ausstellen!
Projektstart auf eigenes Risiko!
Aber Achtung! Selbst wenn Sie die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns bekommen haben, handeln Sie auf eigenes Risiko! Wenn also Ihr Fördermittelantrag wider Erwarten doch abschlägig beschieden werden sollte, sind Sie der oder die Dumme! Denn dann haften Sie für Ihre Handlungen in vollem Umfang und der Fördermittelgeber bzw. die Bank ist raus. Sie müssen dann zusehen, wo Sie das Geld zur Begleichung Ihrer Zahlungsverpflichtungen, die Sie eingegangen sind, her nehmen.
Nicht jede Bank ist dann so kulant, Ihnen einen Hausbankkredit zu den gleichen Konditionen wie etwa die KfW sie hat, anzubieten. Es kann sein, dass Sie dann richtig in finanzielle Schwierigkeiten geraten, und wie das aussieht, möchte ich hier lieber nicht ins Kopfkino laden.
Lösung ganz einfach
Aber die Lösung ist eigentlich ganz einfach: Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine benötigte Finanzierung! Planen Sie lieber zu viel als zu wenig Zeit ein.
Je nach Vorhaben sind 3 bis 6 Monate ein realistischer Zeitraum von der ersten Idee bis zum Kontoauszug Ihrer Träume, dem mit den Fördermitteln darauf!
Haben Sie dann, wenn ein Antrag gestellt ist, etwas Geduld bis zur (hoffentlich erfolgenden) Bewilligung der Fördergelder. Dann sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden einen Projektbeginn praecox!
Denn wir wollen ja, dass aus Ihren Träumen und Visionen kein Albtraum, sondern Realität wird!
In diesem Sinne: Wenn Sie Fragen zu Finanzierungen oder Fördermitteln haben: Schreiben Sie mir, sprechen Sie mich an, lieber einmal zu oft als einmal zu wenig. Ich beiße nicht!
Ich helfe Ihnen bei der Verwirklichung Ihrer Träume!
Herzlichst Ihre
Meike Jensen